gtc.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNGSBEREICH
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) gelten, soweit
nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichens vereinbart haben, für sämtliche
Kaufverträge, die von DI Josef Knötzl Handelsagentur (in der Folge kurz „Handelsagentur“) als
Verkäufer von Waren (insbesondere Wein, Olivenöl und Spirituosen) mit unseren Kunden
abgeschlossen werden. AGB unserer Kunden, die von diesen Bedingungen abweichen, werden nicht
Vertragsinhalt. Vertragserfüllungshandlungen unserseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu den
von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Unsere AGB gelten ausschließlich,
soweit sie nicht entweder durch ergänzende Sonder-AGB für bestimmte Unternehmensbereiche
oder durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.
Gegenständliche AGB sind auch Grundlage für alle zukünftigen Kaufverträge zwischen uns und dem
jeweiligen Kunden.
II. ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGES
2.1. Sämtliche Angebote in Verkaufsprospekten der Handelsagentur, auf der Website von Villa
Liverzano (www.liverzano.it) und dergleichen erfolgen stets freibleibend daher „ohne Obligo“ und
sind eine Einladung an den Kunden zur Anbotsstellung. Die Bestellungen des Kunden stellen ein
bindendes Angebot dar, an die der Kunde 14 Tage ab Zugang des Angebots gebunden ist. Der
Handelsagentur steht es frei, Angebote auf Abschluss von Kaufverträgen binnen 14 Tagen ab
Einlangen des Angebotes entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden
Erklärung an den Kunden abzulehnen.
2.2. Die Annahme der Bestellung erfolgt nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch
Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post oder E-Mail oder unmittelbar durch Absendung
der bestellten Ware. Dem Absenden der Ware steht das vereinbarungsgemäße Bereithalten der
Ware in unseren Verkaufsstätten gleich.
2.3. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Auch ein Abgehen von der Schriftformklausel bedarf der Schriftlichkeit.
III. KAUFPREIS
3.1. Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus unseren
aktuellen Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen ergibt. Diese Preise
verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, jedoch exklusive Versandspesen, Zölle, etc.
Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Skontoabzug nach Erhalt zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug
wird nur im Rahmen und aufgrund entsprechender Vereinbarungen anerkannt. Im Falle eines
Zahlungsverzuges – auch nur mit einer Teilzahlung, falls vereinbart – entfällt der allfällige
Skontoabzug jedenfalls zur Gänze. Selbst bei unverschuldeten Zahlungsverzugs des Kunden gelten
10% Verzugszinsen jährlich als vereinbart; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener
höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
3.1.1. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem
Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen , soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen
sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros
die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros
gebührenden Verordnungen des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen
selbst betreiben verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EUR 15,–
zu zahlen.
3.2. Die Handelsagentur behält sich das Recht vor, bei Kaufverträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit
von mehr als drei Monaten die Kaufpreise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen
aufgrund von Steuererhöhungen, Wechselkursschwankungen oder Materialpreissteigerungen zu
erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde hinsichtlich
jener Waren, die von dieser Preiserhöhung betroffen sind, ein Rücktrittsrecht. Bei
Verbrauchergeschäften gilt Punkt 3.2. nicht.
IV. LIEFERZEIT
Wir erfüllen unsere Lieferverpflichtungen aufgrund zustande gekommener Kaufverträge
grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats ab Abschluss des Kaufvertrages. Sofern wir – etwa
aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware – den Vertrag nicht erfüllen können, wird dies dem
Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich die Handelsagentur das Eigentum am
Kaufgegenstand vor. Dies gilt auch für den Fall, dass die gelieferten Gegenstände weiterveräußert,
verändert, be- oder verarbeitet oder vermengt werden. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig,
wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen
(Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im
Falle unser Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir
jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
VI. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Die Handelsagentur leistet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dafür Gewähr, dass der
Vertragsgegenstand bei Lieferung bzw. Abholung der Bestellung entspricht und zum gewöhnlichen
Gebrauch tauglich ist.
Der Kunde kann sich auf Gewährleistungsrechte nur berufen, wenn er die Handelsagentur
unverzüglich die aufgetretenen Mängel schriftlich bekannt gegeben hat. Mündliche, telefonische
oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Im
Gewährleistungsfall gemäß diesen Bestimmungen hat die Handelsagentur nach allgemeinen
Gewährleistungsbestimmungen primär zu verbessern bzw. die Ware auszutauschen. Preisminderung
oder Wandlung kann vom Kunden nur gefordert werden, wenn die Verbesserung oder Austausch
nicht möglich ist, für die Handelsagentur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre
oder wenn die Handelsagentur dem Verlangen des Kunden nicht oder nicht in angemessener Frist
nachkommt. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen, wenn es sich bloß um einen geringfügigen
Mangel handelt.
Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
von DI Josef Knötzl Handelsagentur beruhen.
VII. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER/RÜCKTRITTSRECHT
Ausschließlich für unsere Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
(„KSchG“) sind, gelten dessen Sonderbestimmungen. Verbraucher im Sinne des KSchG ist jede
natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder
beruflichen Tätigkeiten gehören.
Insbesondere sind Verbraucher gemäß § 5e KSchG berechtigt, von dem mit uns im Wege des
Fernabsatzes (= Vertragsabschlüsse mittels E-Mail, Telefax, etc.) abgeschlossenen Verträgen unter
Wahrung einer Frist von 7 Werktagen (ausschließlich Samstag) zurückzutreten, sofern nicht eine der
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 5f KSchG Anwendung findet. Für Verbraucherkunden aus
dem EU-Ausland wird ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung gewährt.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist
beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug
um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung
gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware muss im ungenützten, wiederverkaufsfähigen Zustand und in der Original-Verpackung
zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, oder deren
Verpackung beschädigt ist, wird bei Rückerstattung des Kaufpreises eine entsprechende
Wertminderung abgezogen.
VIII. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER
Festgehalten wird, dass für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches („UGB“)
ausschließlich die für Unternehmen maßgeblichen Bestimmungen zur Anwendung kommen.
IX. VERTRAGSSPRACHE, ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Die Vertragssprache ist deutsch.
Alle von uns abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter
Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern kein Zwangsgerichtsstand besteht, A-
1130 Wien. Sachlich zuständig ist diesfalls, sofern kein Zwangsgerichtsstand besteht, das jeweils für
die Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit zuständige Gericht.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle auf ihrer
Grundlage geschlossenen Verträge können nur schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für das Abgehen
vom Schriftlichkeitserfordernis.
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder
teilweise widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.